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Kirche am Weg, Gemeinde im Leben, Glaube im Herzen

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Neue Mitglieder für den Gemeindekirchenrat gesucht

Liebe Gemeindeglieder,

gemäß unserer Kirchenverfassung leitet der Gemeindekirchenrat im Zusammenwirken mit dem Pfarrer bzw. der Pfarrerin und den anderen Mitarbeitenden im Verkündigungsdienst die Kirchengemeinde. Er entscheidet im Rahmen seiner Zuständigkeit über die Gestaltung der Gottesdienste und die Gottesdienstzeiten, über die Nutzung der kirchlichen Gebäude und die Finanzen der Gemeinde. Er stellt Mitarbeitende an, wirkt bei der Anstellung mit und beauftragt ehrenamtlich Mitarbeitende (siehe weiter unter Kirchenverfassung der EKM, Artikel 24).

 

Der GKR der Reglergemeinde besteht aus 8 Mandatsträgern und bis zu 4 Stellvertretern. Hinzu kommt der Pfarrer/die Pfarrerin als Stimmberechtigte. Der GKR ist beschlussfähig, wenn 5 stimmberechtigte Mitglieder anwesend sind. Dem Gemeindekirchenrat der Reglergemeinde gehören derzeit folgende sieben Gemeindeglieder an:

Dr. Herzfeld, Helga

Kahlhöfer, Ulrich (Vorsitz)

Kleine, Silvia

Dr. Knoll, Thomas (stellvertretender Vorsitz)

Krause, Jonathan

Krause, Steffi

Pappe, Uta

Die vier Stellvertreter-Mandate sind unbesetzt. Jonathan Krause hat Anfang Oktober eine FSJ-Stelle im Ausland angetreten und möchte deshalb sein Mandat niederlegen. Damit sind derzeit zwei reguläre Mandate und vier Stellvertreter-Mandate durch Nachwahl neu zu besetzen. Die rechtliche Grundlage bildet das Kirchengesetz über die Bildung und Arbeitsweise der Gemeindekirchenräte (Gemeindekirchenratsgesetz – GKR-G). Sie finden es im Internet unter www.kirchenrecht-ekm.de

Zum Kirchenältesten gewählt oder berufen werden kann jedes wahlberechtigte Gemeindeglied, das am Tag der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet hat, seit mindestens sechs Monaten der Kirchengemeinde angehört, am Leben der Kirchengemeinde teilnimmt, nicht wegen eines kirchlichen Anstellungsverhältnisses durch Kirchengesetz von der Wählbarkeit ausgeschlossen ist und dem die Wählbarkeit nicht nach Artikel 29 Abs. 2 Satz 2 Kirchenverfassung entzogen ist.

 

Prüfen Sie bitte, ob Sie bereit sind, für das Amt eines Kirchenältesten zu kandidieren. Ebenso bitten wir Sie, Gemeindeglieder anzusprechen und zur Kandidatur zu bewegen, die Sie für geeignet halten. Ein Wahlvorschlag muss enthalten:

    Name, Alter und Wohnanschrift des vorgeschlagenen Gemeindegliedes,
    eine Aussage zur Wählbarkeit nach § 6 Absatz 2,
    eine schriftliche Erklärung des vorgeschlagenen Gemeindegliedes, dass es bereit ist, zur Wahl zu kandidieren,
    die Unterschriften von mindestens fünf wahlberechtigten Gemeindegliedern.

Weiterhin kann der Gemeindekirchenrat geeignete Kandidaten für die Wahl vorschlagen. Wahlvorschläge können bis zum 9.1.2022 im Gemeindebüro eingereicht werden. Wir bitten die Kandidaten, sich nach aktueller Planung am 23.1.2022 öffentlich vorzustellen (im Anschluss an den Gottesdienst in der Reglerkirche). Die wahlberechtigten Gemeindeglieder können ihre Stimme per Briefwahl oder im Wahllokal abgegeben. Die Wahlunterlagen werden bis zum 31.1.2022 versendet. Am 13.2.2022 sind alle Wahlberechtigte Gemeindeglieder eingeladen zu wählen. Ziel ist, die nicht besetzten Mandate bis Ende Februar 2022 zu besetzen.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Fr, 24. Dezember 2021

Weitere Meldungen

Gottesdienst & Mittagsgebet

Es findet jeden Sonntag um 09:30 Uhr ein Gottesdienst statt.

 

Kommen Sie von Montag bis Freitag um 12 Uhr zum Mittagsgebet.

Losungen

Losung für heute:

Jakob nannte die Stätte, da Gott mit ihm geredet hatte, Bethel, - Haus Gottes.
1.Mose 35,15

Als der Hauptmann und die mit ihm Jesus bewachten das Erdbeben sahen und was da geschah, erschraken sie sehr und sprachen: Wahrlich, dieser ist Gottes Sohn gewesen!
Matthäus 27,54

© Evangelische Brüder-Unität - Herrnhuter Brüdergemeine

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