Gottesdienste weiterhin unter 3G-Regel
Auf Grund der Verordnung der Landesregierung des Freistaates Thüringen vom 23.11.2021 dürfen religiöse Veranstaltungen in geschlossenen Räumen nur noch unter 3G-Bedingungen durchgeführt werden. Daher müssen alle Besucher:innen an Gottesdiensten Nachweise vorlegen, dass sie entweder geimpft, genesen oder getestet sind. Bringen Sie bitte die entsprechenden Nachweise mit (bestätigter Tests eines Testzentrums, Nachweis des Impfstatus, Genesenennachweis / diese können Sie auch digital über die entsprechenden Apps nachweisen). Die Reglergemeinde bemüht sich gegenwärtig, ein Testen (Antigen-Schnelltest) vor Ort unter Aufsicht möglich zu machen.
Weitere Informationen finden Sie unter:
Weitere Informationen
Veröffentlichung
Weitere Meldungen
Herzliche Einladung zum ökumenischen Familienkreuzweg
So, 24. März 2024